Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

(1) getexperts ist ein Personalvermittler, der qualifizierte Fachkräfte (nachfolgend „Kandidaten“) an Unternehmen vermittelt. Auf Grundlage dieser Vereinbarung ist getexperts berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, geeignete Kandidaten dem Auftraggeber zu vermitteln.

(2) Auf Grundlage eines zuvor abgestimmten Anforderungsprofils übernimmt getexperts die Vorauswahl eines Kandidaten durch Prüfung der Bewerbung, Führung eines ersten Interviews und -soweit möglich- durch Einholung von Referenzen. getexperts stellt dem Auftraggeber hierzu Exposés, Lebensläufe und/oder ähnliche Informationen über geeignete Kandidaten für ausgewählte Positionen zur Verfügung.

2. Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass getexperts alle für die Erbringung der übernommenen Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Insbesondere teilt der Auftraggeber getexperts detailliert mit, welche Positionen im Unternehmen zu besetzen sind und welche Qualifikationen von den Kandidaten erwartet werden.

(2) Die dem Auftraggeber von getexperts überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt.

(3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Unterlagen und Informationen über die Kandidaten – weder im Original noch in Kopie – an Dritte weiterzugeben.

(4) Der Auftraggeber gibt getexperts zu jedem Kandidaten binnen fünf Werktagen nach Empfehlung Rückmeldung, ob der Kandidat im Auswahlprozess weiterhin berücksichtigt oder abgesagt werden soll.

(5) Der Auftraggeber hat getexperts unverzüglich (spätestens 10 Kalendertage) nach Vertragsschluss schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, dass mit dem von getexperts vorgeschlagenen Kandidaten ein Vertrag geschlossen worden ist. In diesem Fall übermittelt der Auftraggeber alle für die Provisionsabrechnung notwendigen Informationen, insbesondere den Anstellungsvertrag oder sonstigen Vertrag.

(6) Die abschließende Prüfung der Eignung des Kandidaten, insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen, obliegt dem Auftraggeber.

(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, getexperts umgehend über alle Umstände zu informieren, die Auswirkungen auf die Personalvermittlung bzw. den vermittelten Vertrag haben können.

(8) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zu zwei Jahre nach Beendigung dieser Vertragsbeziehung nicht selbst oder über Dritte Mitarbeiter und/oder Handelsvertreter von getexperts als Arbeitnehmer oder in anderer Funktion abzuwerben.

3. Honoraranspruch

(1) Schließt der Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach einem von getexperts vorgestellten Kandidaten mit diesem einen Vertrag, entsteht der Honoraranspruch von getexperts gegenüber dem Auftraggeber. Der Honoraranspruch entsteht bei jeder Art der Beschäftigung des vorgeschlagenen Kandidaten, unabhängig von der Art der Beschäftigung (als Angestellter in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung, als freier Mitarbeiter im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrages und jedem anderen Vertrag zwischen Kandidaten und Arbeitgeber). Der Honoraranspruch innerhalb dieses Zeitraumes setzt eine datenschutzkonforme Speicherung von Bewerberdaten voraus – ein Nachhalten muss unter Berücksichtigung der DSGVO erfolgen und dokumentiert werden.

(2) Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, in welcher Position der durch getexperts vorgestellte Kandidat beim Auftraggeber eingestellt bzw. eingesetzt wird. Insbesondere entsteht der Honoraranspruch von getexperts auch in dem Fall, in dem der Kandidat für eine andere Position eingestellt bzw. eingesetzt wird als für die, für die getexperts den Kandidaten vorgestellt hat.

(3) Der Honoraranspruch entsteht ebenfalls, wenn der Kandidat innerhalb von 18 Monaten im Konzern des Auftraggebers – in einem nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen eingestellt wird. Unerheblich ist dabei, ob der vorgestellte Kandidat für die ursprünglich vorgesehene Position oder eine andere Position eingestellt wird.

(4) Erfolgt eine Beschäftigung durch eine dritte Person, führt der Kandidat seine Tätigkeit jedoch im Unternehmen des Auftraggebers aus, entsteht ebenfalls ein Honoraranspruch. Gleiches gilt im Falle einer direkten oder indirekten Vermittlung (z.B. durch Weitergabe von Kontaktdaten) an einen Dritten.

(5) In diesen Fällen wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von getexperts für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung durch getexperts.

(6) getexperts hat auch dann einen Anspruch auf das Vermittlungshonorar, wenn der Kandidat vom Auftraggeber zunächst abgelehnt wurde, aber innerhalb von 24 Monaten nach Präsentation durch getexperts vom Auftraggeber oder einem mit ihm nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen eingestellt wird.

4. Berechnung des Honorars, Fälligkeit

(1) Kandidat in Festanstellung

Die Vermittlungsprovision für Kandidaten in Festanstellung beträgt 35 % (jedoch mindestens € 9.000,00) des vereinbarten Brutto-Jahreszielgehalts (On-Target Earning) des Kandidaten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Brutto-Jahreszielgehalt umfasst das Brutto-Jahresgehalt, den voll variablen Gehaltsanteil, alle Erfolgs- und Jahresprämien (z.B. Boni, erfolgsabhängige Vergütung, Aktienpakete, Prämien) sowie alle sonstigen geldwerten Vorteile, die vollständiger Bestandteil des Arbeitsvertrages sind. Die Bereitstellung eines Firmenwagens wird mit einer Pauschale von € 10.000,00 bewertet. Sollte es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Auftraggeber und Kandidat nicht möglich sein, die konkreten Werte der Zusatzleistungen zu ermitteln, werden die Parteien einen Pauschalbetrag verhandeln, der bei der Berechnung des Honorars Anwendung findet.

(2) Kandidat als freier Mitarbeiter (Freelancer), Werkvertrag

Die Höhe des Honorars für die Vermittlung von Kandidaten als freier Mitarbeiter richtet sich nach Schwierigkeit bzw. Leistungsumfang und wird vor Auftragserteilung individuell in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, den Auftragnehmer für jegliche durchgeführten Arbeiten des vermittelten Kandidaten zu bezahlen. Alle anfallenden Kosten, einschließlich aller Zuschläge für Überstunden und Wochenende- sowie Feiertagsarbeit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer monatlich über die erbrachten Leistungen zu informieren. Eine Rechnung für die durchgeführten Leistungen des vermittelten Kandidaten wird zur Bezahlung monatlich vom Auftragnehmer ausgehändigt und der Auftraggeber garantiert eine Bezahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Unter keinen Umständen darf der Auftraggeber den Kandidaten über vereinbarte oder in Rechnung gestellten Stunden-/Tagessätze sprechen. Der Auftragnehmer ist für die Bezahlung an den Kandidaten verantwortlich – dem Auftraggeber ist es in keinem Fall gestattet, Zahlungen direkt an den Kandidaten zu leisten.

(3) Befristete Beschäftigung, Beschäftigung unter einem Jahr

Wird mit dem Kandidaten ein befristeter Vertrag in Festanstellung mit einer Laufzeit unter einem Jahr geschlossen, so erfolgt die Berechnung des Honorars auf der Grundlage des Gehalts, das dem Kandidaten für die Dauer des Arbeitsvertrags zu zahlen ist, in dem Umfang wie unter Ziffer 4 (2). Erfolgt anschließend eine Vertragsverlängerung auf mindestens ein Jahr, so erfolgt eine Provisionsnachberechnung gem. Ziffer 4 (2).

(4) Das Honorar wird fällig mit Abschluss des Arbeitsvertrages oder eines sonstigen Vertrages oder bei Arbeitsantritt, falls der schriftliche Vertrag erst später geschlossen wird. Sollten gesondert beauftragt Leistungen beauftragt worden sein, werden diese gemäß Vereinbarung fällig.

(5) Das Honorar ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Optionale Zusatzprodukte

(1) GetGuarantee

GetGuarantee bietet eine optionale Absicherung für alle durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber vermittelten Kandidaten und ermöglicht eine zweigeteilte Zahlung des vereinbarten Vermittlungshonorars durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer. Die Zahlung des Honorars erfolgt gemäß der folgenden Zahlungsstaffelung.

  • 50% des Vermittlungshonorars bei Vertragsunterzeichnung; und
  • 50% des Vermittlungshonorars nach Ablauf des Absicherungszeitraums nach Arbeitsantritt des vermittelten Kandidaten.

Der Anspruch auf die zweite Teilzahlung erlischt, wenn der Auftraggeber oder der vermittelte Kandidat das Beschäftigungsverhältnis innerhalb des durch GetGuarantee gedeckten Absicherungszeitraum kündigt und/oder nach Ablauf des Absicherungszeitraums kein Beschäftigungsverhältnis fortbesteht.

Die Rechnungsstellung des Zusatzproduktes GetGuarantee erfolgt monatlich gemäß der in Angebot und Auftragsbestätigung vereinbarten Konditionen. Die maximale Absicherungszeit beträgt 6 Monate. GetGuarantee kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.

(2) GetSmart

GetSmart bietet eine bevorzugte Partnerschaft, die auf gegenseitigem Vertrauen, exklusiver Betreuung und einer zielgerichteten Suche nach passenden Kandidaten basiert. GetSmart stellt eine Investition in die Sicherstellung dar, dass Vakanzen des Auftraggebers mit maximalem Einsatz besetzt werden, und bekräftigt unser Commitment, die optimalen Kandidaten zu gewinnen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, gemäß der Auftragsbestätigung einen Honorarvorschuss an den Auftragnehmer zu zahlen. Die Höhe dieses Vorschusses sowie die Bedingungen der Zahlbarkeit sind in der Auftragsbestätigung definiert und vom Auftraggeber zu akzeptieren. Eine Rückerstattung der durch den Auftraggeber geleisteten Honorarvorschüsse ist ausgeschlossen. Unabhängig von den Ergebnissen der Personalvermittlungstätigkeit stellt der Honorarvorschuss eine irreversible Zahlung dar. Bei erfolgreicher Vermittlung eines Kandidaten durch „getexperts“, welche zur Einstellung und damit zur Fälligkeit des Vermittlungshonorars führt, wird der geleistete Honorarvorschuss vollständig mit dem Vermittlungshonorar verrechnet. Der Vorschuss dient als Teilzahlung auf das geschuldete Vermittlungshonorar. Sollte der Fall eintreten, dass der geleistete Honorarvorschuss das fällige Vermittlungshonorar übersteigt, resultiert daraus kein Anspruch auf Auszahlung eines Negativsaldos zugunsten des Auftraggebers. Übersteigt die Vermittlungsprovision im Falle einer erfolgreichen Vermittlung die Summe der bis dahin vom Auftraggeber gezahlten Vorschüsse, wird der entsprechende Differenzbetrag dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und ist gemäß den in der Auftragsbestätigung festgelegten Zahlungsbedingungen fällig.

Die Rechnungsstellung des Zusatzproduktes GetGuarantee erfolgt monatlich gemäß der in Angebot und Auftragsbestätigung vereinbarten Konditionen. GetSmart kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.

(3) ExpertCare

ExpertCare stellt eine umfassende Recruiting-Lösung dar, die speziell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten ist. Dies umfasst:
  • Die Entwicklung eines individuellen Anforderungsprofils für jede zu besetzende Position im Unternehmen des Auftraggebers.
  • Die gezielte Suche und Vorstellung passender Kandidaten.
  • Unterstützende Maßnahmen bei der Besetzung der Positionen.
Die Vergütung für ExpertCare basiert auf einem erfolgsorientierten Modell, welches sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt: Phasenabhängige Pauschalen, deren Höhe sich nach dem Schwierigkeitsgrad der zu besetzenden Stelle richtet. Dieser wird zu Beginn der Zusammenarbeit im Rahmen eines Kickoff-Meetings festgelegt und im Suchauftrag verankert. Eine abschließende Vermittlungsprovision, die nach erfolgreicher Besetzung der Position fällig wird. Die Pauschalen reduzieren sich in jeder Phase des Bewerbungsprozesses um 25 %, bis zu einem Maximum von 50 % des vereinbarten Basispreises. Die genauen Details zu den Phasen und Vergütungen werden individuell im Angebot und der Auftragsbestätigung festgehalten.
 
Der Auftraggeber bestätigt den Suchauftrag formell durch Erstellung eines detaillierten Anforderungsprofils während des Kickoff-Meetings. Diese Bestätigung gilt als verbindliche Aufforderung an den Auftragnehmer, mit der Suche nach geeigneten Kandidaten gemäß dem festgelegten Anforderungsprofil zu beginnen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens drei Kandidatenprofile pro Suchauftrag abzunehmen. Sollte eine Anpassung des Anforderungsprofils nach Erteilung des Auftrags erforderlich sein, so initiiert dies eine neue Verpflichtung zur Abnahme von mindestens drei weiteren Kandidatenprofilen. Diese Regelung dient dazu, den Recherche- und Evaluierungsaufwand des Auftragnehmers angemessen zu berücksichtigen. Jede Anpassung des Anforderungsprofils muss schriftlich vereinbart werden, um Missverständnisse zu vermeiden und eine klare Zielsetzung sicherzustellen. Im Falle, dass der Auftraggeber die Kompatibilität eines vom Auftragnehmer eingereichten Kandidatenprofils als unzureichend erachtet, ist er berechtigt, innerhalb von fünf Werktagen nach Einreichung des Profils eine formale Reklamation einzureichen. Diese Reklamation muss schriftlich erfolgen und sowohl eine detaillierte Begründung als auch eine klare Darstellung der Abweichungen vom ursprünglich vereinbarten Anforderungsprofil enthalten. Die fristgerechte und formgerechte Einreichung einer solchen Reklamation führt zu einer Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Kandidatenauswahl durch den Auftragnehmer. Nicht fristgerecht eingereichte oder unbegründete Reklamationen führen zur Annahme der Einreichungen gemäß den vereinbarten Konditionen und deren Verrechnung. Ein Anrecht auf Reklamation bzw. Ablehnung eines Kandidatenprofils besteht nicht, wenn die im Anforderungsprofil definierten Anforderungen weitgehend erfüllt sind. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, den Auftragnehmer im Falle von Änderungen der Suchparameter umgehend in Kenntnis zu setzen und über etwaige Besetzungen zu informieren. 
 
Die Rechnungsstellung des Zusatzproduktes ExpertCare erfolgt monatlich gemäß der in Angebot und Auftragsbestätigung vereinbarten Konditionen. ExpertCare kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.

6. Haftung

(1) Im Rahmen der Personalvermittlung übernimmt getexperts keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb der Vertragslaufzeit. getexperts übernimmt außerdem keine Haftung oder Gewährleistung für die Qualität und Güte der Arbeitsleistung des vermittelten Kandidaten. Diese sind ebenso wie Eigenschaften, Qualifikationen und schriftliche oder mündliche Angaben des Kandidaten keine Zusicherung von getexperts. getexperts übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Qualität und Richtigkeit der vorgelegten Zeugnisse, Lebensläufe etc.

(2) Für Vermögensschäden aus Vermittlungstätigkeit haftet getexperts nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung verkehrswesentlicher Eigenschaften. Die Haftungsbegrenzung für eine zwingende gesetzliche Haftung ist ausgeschlossen.

7. Datenschutz, Vertraulichkeit

(1) getexperts verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekanntwerdenden Informationen und diese ausschließlich zur Erfüllung des konkreten Vertragszwecks zu verwenden. Ebenso ist der Auftraggeber zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekanntwerdenden Informationen über getexperts verpflichtet.

(2) getexperts schützt alle personenbezogenen Daten nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Der Auftraggeber stimmt zu, dass getexperts die Kontaktdaten des Auftraggebers auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages für weitere Kontaktpflege, Zusendung eines Newsletters u.a. erheben, verarbeiten und nutzen darf.

(4) Die folgende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO bildet eine Ergänzung zu diesem Hauptvertrag und wird zwischen getexperts und dem Auftraggeber geschlossen. Mit dem Abschluss des Hauptvertrages gehen die Vertragsparteien ein Auftragsverarbeitungsverhältnis ein. Der vollständige Auftragsverarbeitungsvertrag ist unter der folgenden Webadresse aufrufbar: https://getexperts.io/auftragsverarbeitung/

8. Kündigung, Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat, unter Berücksichtigung der in Angebot und Auftragsbestätigung definierten Laufzeiten, kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Sollten nach Vertragsende bereits vorgestellte Kandidaten einen Vertrag mit dem Auftraggeber schließen, so ist getexperts gemäß den vertraglichen Regelungen zu vergüten.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürften der Schriftform.

(3) Sollte eine Regelung unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll eine solche treten, welche dem von den Parteien ersichtlich gewollten Inhalt am nächsten kommt.

(4) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das jeweils sachlich und örtlich zuständige Gericht am Firmensitz von getexperts.

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